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   LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 66/17   

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https://dejure.org/2017,40348
LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 66/17 (https://dejure.org/2017,40348)
LAG Köln, Entscheidung vom 20.10.2017 - 9 TaBV 66/17 (https://dejure.org/2017,40348)
LAG Köln, Entscheidung vom 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 66/17 (https://dejure.org/2017,40348)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 09.02.2009 - 10 TaBV 191/08

    Einrichtung einer Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; ausreichende

    Auszug aus LAG Köln, 20.10.2017 - 9 TaBV 66/17
    Danach soll die Zahl der Beisitzer, wie auch Arbeitsgericht meint, in der Regel auf je zwei zu bestimmen sein, damit jede Seite die Möglichkeit hat, einen Betriebsangehörigen und einen Außenstehenden zum Beisitzer zu bestellen, um so betriebliche Kenntnisse und externe Fachkenntnisse für die Einigungsstelle nutzbar zu machen (GMP/Schlewing ArbGG § 100 Rn. 29-30, beck-online; so auch Landesarbeitsgericht Hamm (Westfalen), Beschluss vom 09. Februar 2009 - 10 TaBV 191/08 -, Rn. 66, juris für Einigungsstellen zum Thema "Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung").
  • LAG Köln, 20.08.2018 - 9 TaBV 32/18

    Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Regelungen zur Abwendung von Übergriffen

    3.) Ob das Arbeitsgericht die Zahl der Beisitzer gemäß § 76 Abs. 2Satz 3 BetrVG für jede Seite zutreffend mit zwei festgesetzt hat, bedarf keiner Entscheidung, da der Betriebsrat den insoweit zurückweisenden Beschluss nicht angegriffen hat und diese Besetzung zumindest nicht zu niedrig ist (zur Anzahl der Beisitzer einer Einigungsstelle zur Gefährdungsbeurteilung vgl. Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 66/17 -, Rn. 18, juris; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017- 9 TaBV 69/17 -, Rn. 32, juris).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 31.05.2022 - 5 TaBV 17/21

    Einigungsstelle - Bestellung betriebsfremder Beisitzer - Vergütung - Höhe

    Im Regelfall sind zwei Beisitzer je Seite ausreichend (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Mai 2021 - 8 TaBV 597/21 - Rn. 66, juris; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 1. Oktober 2020 - 3 TaBV 4/20 - Rn. 23, juris = AE 2021, 45; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 3 TaBV 15/18 - Rn. 26, juris = LAGE § 76 BetrVG 2001 Nr. 9; LAG Köln, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 9 TaBV 66/17 - Rn. 17, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 TaBV 23/17 - Rn. 27, juris = LAGE § 100 ArbGG 1979 Nr. 2; LAG Hamm, Beschluss vom 10. August 2015 - 7 TaBV 43/15 - Rn. 30, juris; LAG Hessen, Beschluss vom 3. November 2009 - 4 TaBV 185/09 - Rn. 23, juris = NZA-RR 2010, 359; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 7. August 2007 - 1 TaBV 63/07 - Rn. 19, juris = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 49a).
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